Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21.09.2016

1. Geltungsbereich

1.1 Ausschließlichkeit

Der Homepage-Dienst Rolf Läpple, nachfolgend Homepage-Dienst genannt, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Entgegenstehende Bedingungen

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.2.1 Fremdleistungen

Der Homepage-Dienst erstellt Internet-Präsenzen eigenverantwortlich auf Bestellung. Für sämtliche Zusatzleistungen, wie z.B. Domainregistrierung und Domainverwaltung wird der Homepage-Dienst ausschließlich als Vermittler und Bevollmächtigter tätig. Der Homepage-Dienst schließt im Namen des Auftraggebers Verträge mit den die Zusatzleistungen erbringenden Unternehmen ab.

1.2.2 Besondere Bedingungen für Zusatzleistungen

Für die unter Punkt 1.2.1 genannten Zusatzleistungen gelten im Zweifelsfalle die AGB des verantwortlichen Server-Betreibers sowie der zuständigen Institutionen für die Domainregistrierung.

1.2.3 Vermittlung von Domain und Webhosting

Der Homepage-Dienst übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers die Beantragung der von diesem gewünschten Domain über den Web-Hoster. Im Falle der .de-Domains kommen die Richtlinien der DENIC eG zur Anwendung. (vgl. hierzu 1.4)

1.2.4 Andere Top-Level-Domains

Wie unter Punkt 1.2.3 beschrieben wird der Homepage-Dienst auch die Registrierung anderer, beispielsweise generischer Domains wie .net, .com und .org veranlassen.

1.3 Zukünftige Geschäfte

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.4 Individuelle Vergabebedingungen

Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. (vgl. auch 10.6)

1.5. Änderung dieser AGB

Der Homepage-Dienst ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Diese Änderungen beziehen sich nach einer Frist von 3 Monaten auch auf laufende Geschäftsverbindungen, in denen der Vertragspartner sein Recht zur Kündigung wahrnehmen kann. Die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner mitgeteilt.

1.6 Preisänderungen

Preisänderungen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden. Der Homepage-Dienst behält sich vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.

2. Leistungspflichten

2.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung einer Internet-Präsenz mittels einer Homepage und Unterseiten zuzüglich gewünschter Zusatzleistungen wie Vermittlung von Speicherplatz (Domainhosting) oder die Pflege und Wartung der Internet-Präsenz entsprechend der auf den Seiten „Preise“ aufgeführten Pauschalpreise und Stundensätze.

2.1.1 Informationsvolumen

Homepage und Unterseiten erhalten standardmäßig jeweils den Informationsgehalt von ca. 0,5 DIN A 4-Seiten. Darüber hinausgehende Informationsvolumen werden proportional extra berechnet.

2.2. Aktualisierungsservice

Der Homepage-Dienst bietet mit Produkt 3 einen Aktualisierungsservice an, der die Pflege und Wartung des Internet-Auftrittes beinhaltet. Neben einer monatlichen Grundgebühr wird hierbei bei Inanspruchnahme der jeweils gültige Stundensatz für Pflege und Wartung fällig.

2.2.1 Vertragslaufzeit des Aktualisierungsservice

Hat der Auftraggeber die Pflege und Wartung zu seiner Internet-Präsenz mitbestellt, wird diese Leistung für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten gewährt. Dieser Zeitraum beginnt mit der Auftragserteilung (Bestellung). Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf schriftlich beim Homepage-Dienst gekündigt wird. Zur Fristwahrung genügt das Datum des Poststempels.

2.2.2 Einschränkung des Aktualisierungsservice

Sofern dies nicht zur Optimierung des Online-Marketing und als Reaktion auf gesetzliche Neuregelungen dringend erforderlich ist, gehört zur Pflege grundsätzlich keine Veränderung des Seiten-Layouts. Pflege bedeutet insofern die Aktualisierung von Inhalten der Website, wie den Austausch von Texten, Tabellen oder Bildern, bei einem Pflegeaufwand von maximal 1 Stunde pro Monat und pro Website.

2.2.3 Fälligkeit der Gebühren

Die Grundgebühr für Web-Hosting zur Internetanbindung) und Pflege im festgelegten Vertragsjahr wird bei Auftragserteilung zusammen mit dem Preis für die Erstellung der Internet-Seiten fällig.

2.3 Anmeldung bei Suchmaschinen

Der Homepage-Dienst nimmt auf Wunsch die Anmeldung der Website des Auftraggebers bei den wichtigsten Suchmaschinen vor.

2.4 Pflichten des Domaininhabers

Bei Ende des Vertragsverhältnisses zwischen Homepage-Dienst und dem Auftraggeber für Web-Hosting und Pflege bleiben die Verantwortung für Konnektierung und Löschung der Domain und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen beim Auftraggeber. Der Homepage-Dienst unterrichtet den Auftraggeber rechtzeitig über die Rückgabe der Domain an die Domain-Vergabestelle. Der Auftraggeber hat fortan alleinverantwortlich die Bedingungen der Domain-Vergabestelle zu erfüllen.

2.5 Verträge ohne Webhosting

Für Auftraggeber, die den Homepage-Dienst von der Pflicht entbinden möchten, für den laufenden Betrieb des WWW-Servers in Kooperation mit einem geeigneten Web-Hoster zu sorgen, besteht die Möglichkeit der Vereinbarung der stundenweisen Pflege der Internetpräsenz ohne Webhosting. Gleichzeitig entfällt jede Gewährleistung des Homepage-Dienst zur Funktionalität der erstellten Website, da der Homepage-Dienst den Einfluss auf die Leistungen des Webosting verliert. Der Verzicht auf Webhosting bedarf der Schriftform und wird frühestens bei Vertragsunterzeichnung durch Ankreuzen im Bestellformular dokumentiert.

2.6. Domainbeantragung und -umzug (KK-Antrag)

Auftraggeber müssen die im Rahmen eines KK-Antrages (KK=Konnektivitäts-Koordination) erforderlichen schriftlichen Einverständniserklärungen abgeben, damit ein Domainumzug druchgeführt werden kann.

2.7 Beantragung zusätzlicher Produkte und Leistungen

Nach Bestellung von zusätzlichen Leistungen während des laufenden Vertragsjahres, die einen monatlichen Beitrag erfordern, wird von Beginn des Folgemonats an der zusätzliche Preis fällig und ohne weitere Mitteilung per Lastschrift zusammen mit dem bislang monatlich gezahlten Beitrag eingezogen. Eine Kündigung von Zusatzleistungen begründet nicht das Recht auf Erstattung des Differenzbetrages an den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit.

3. Pflichten des Homepage-Dienstes

3.1 Website-Erstellung und -Veröffentlichung

Der Homepage-Dienst verpflichtet sich zur Produktion einer gebrauchstauglichen Website im HTML-Format und dazu, diese auf einem Datenträger (Diskette, CD) zur Verfügung zu stellen. Sofern er vom Auftraggeber damit beauftragt wurde, hat der Homepage-Dienst die Website gegen Entgelt auf einem Webserver zur Verfügung zu stellen und sie zu warten (Webhosting).

3.2 Produktionsphasen

Der Homepage-Dienst erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Punkte 3.2.1 – 3.2.3.

3.2.1 Konzeptphase

Konzeptphase: Der Homepage-Dienst erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum) und ein etwaiges Framekonzept.

3.2.2 Entwurfphase

Entwurfphase: Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber erstellt der Homepage-Dienst eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen. Zur notwendigen Grundfunktionalität gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Web-Seiten verbinden.

3.2.3 Herstellungsphase

Herstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Homepage-Dienst die Endversion der Website.

3.3 Browserkompatibilität und Auflösung

Der Homepage-Dienst verpflichtet sich, die Website auf die Standard-Browserversionen Netscape Communicator, Version 6.0, Internet Explorer, Version 6.0 und eine Bildschirmauflösung nach Wunsch des Auftraggebers zu optimieren. Der Homepage-Dienst empfiehlt in der Regel die Auflösungen 800 x 600 oder 1024 x 768 und verwendet die erstgenannte Auflösung für den Fall, dass der Auftraggeber nichts Gegensätzliches erklärt.

3.4 Kompatibilitätseinschränkungen

Der Homepage-Dienst verpflichtet sich, Bilddateien und Animationen so abzuspeichern, dass sie mit den oben spezifizierten Browsern uneingeschränkt zu betrachten sind. Der Auftraggeber erhält je nach gewähltem Tarifpaket eine Ausweitung der Programmierung auf weitere Plug-Ins (Browsererweiterungen). Dem Auftraggeber ist bekannt, dass auf dem Markt weiterhin Software verwendet wird, die u. U. das Layout der Website nicht wunschgemäß darstellt und auch andere Funktionen der Website ignoriert.

3.5 Vertraulichkeit der Daten

Der Homepage-Dienst ist verpflichtet, die Login-Daten des Web-Hosters vertraulich zu behandeln und bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Auftraggeber erhält auf Anfrage zum Zweck der Administration seiner Internetseiten durch ihn selbst oder durch einen von ihm Beauftragten den Login-Namen und das Login-Passwort. Der Homepage-Dienst gibt diese Login-Daten nur an diejenigen Personen weiter, die der Auftraggeber gegenüber dem Homepage-Dienst schriftlich als Berechtigte ausgewiesen hat. Der Auftraggeber haftet für die missbräuchliche Nutzung der Login-Daten.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

4.1 Schriftliche Bestellung

Der Auftraggeber wählt durch schriftliche Bestellung ein Produkt oder eine Dienstleistung aus.

4.2 Inhalte der Website

Der Auftraggeber stellt dem Homepage-Dienst die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

4.3 Definition der Inhalte

Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.

4.4 Texte

Der Auftraggeber stellt dem Homepage-Dienst die einzubindenden Texte in folgenden alternativen Formen zur Verfügung:

  • Als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet.
  • In digitaler Form im Dateiformat .txt .doc oder .rtf per E-Mail, Diskette oder CD.

4.5 Bilddateien

Der Auftraggeber stellt dem Homepage-Dienst Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in folgenden alternativen Formen zur Verfügung:

  • In gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet.
  • In digitaler Form im Dateiformat: .tif, .png, .bmp, .jpg oder .gif per E-Mail, Diskette oder CD.

4.6 Freigabe der Basisversion

Nach Erstellung einer Basisversion (3.2.2) der Website durch den Homepage-Dienst, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Basisversion durch schriftliche Erklärung freizugeben.

4.7 Sicherheitskopien und Datenverlust

Sollten Daten an den Homepage-Dienst – gleich welcher Form – übermittelt werden, hat der Auftraggeber Sicherheitskopien herzustellen. Bei Datenverlust verpflichtet sich der Auftraggeber, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an den Homepage-Dienst zu übermitteln.

4.8 Ansprüche Dritter

Der Auftraggeber stellt den Homepage-Dienst von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

4.9 Konnektierung der Domain

Voraussetzung für die Einrichtung eines Domainnamens ist, dass der Auftraggeber über einen Internetzugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen verfügt. Sofern der Auftraggeber diesbezüglich keine anders lautenden Willenserklärungen abgibt, wird der Homepage-Dienst einen Provider seiner Wahl mit der Registrierung der gewünschten Domain und der Vermietung von Webspace beauftragen.

4.10 Rechte Dritter an der Domain

Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Auftraggeber den Homepage-Dienst, dessen Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei. Wichtige Hinweise zur Domainwahl können im Internet beispielsweise unter www.domain-recht.de nachgelesen werden.

4.11 Richtigkeit der Daten

Der Auftraggeber sichert zu, dass die dem Homepage-Dienst mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Homepage-Dienst jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage vom Homepage-Dienst binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere

  • Name und postalische Anschrift des Auftraggebers,
  • Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
  • Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
  • falls der Auftraggeber eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.

5. Abnahme

5.1 Übergabe des fertigen Produktes

Nach Fertigstellung der Endversion (3.2.3) der Website ist der Homepage-Dienst verpflichtet, dem Auftraggeber die Website auf dem Web-Server des Web-Hosters zur Verfügung zu stellen. Hat der Auftraggeber den Homepage-Dienst schriftlich von der Pflicht der Bereitstellung eines WWW-Servers entbunden (2.6), ist der Homepage-Dienst lediglich verpflichtet, dem Auftraggeber einen Datenträger mit der erstellten Website zukommen zu lassen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht.

5.2 Teilabnahme

Während der Herstellungsphase (3.2.3) ist der Homepage-Dienst berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

5.3 Freigabe des fertigen Produktes

Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Basisversion (3.2.2) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gilt die abgelieferte Basisversion als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen.

5.4 Änderungen während der Herstellungsphase

Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Im übrigen ist hierfür der E-Mail-Support des Homepage-Dienstes vorgesehen.

6. Urheberrechte und Verwertungsrechte

6.1 Übertragung der Urheberrechte

Sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Website werden vom Homepage-Dienst nach Begleichung der Schlussrechnung durch den Auftraggeber auf diesen übertragen. Der Auftraggeber erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte daher erst, wenn der Homepage-Dienst dem Auftraggeber die Website auf den Web-Server des Auftraggebers übertragen bzw. per Datenträger übergeben (3.1) und der Auftraggeber die gemäß 7. geschuldete Vergütung vollständig an den Homepage-Dienst entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der gemäß 7. vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Homepage-Dienst.

6.2 Test-Design

Um dem Kunden Einblick in seine praktischen Leistungen zu gewähren, kann der Homepage-Dienst in Einzelfällen gegen Schutzgebühr die Erstellung eines Test-Designs anbieten. Verwertungsrechte für ein Test-Design werden nicht auf den Kunden übertragen. Der Kunden hat außer einer kurzfristigen Einblicknahme keinen Anspruch auf Aushändigung des Test-Designs.

6.3 Referenzen

Homepage-Dienst ist berechtigt, jede von ihm erstellte Homepage (Website) als Referenzobjekt zu benennen und in seinen Werbemitteln anzugeben.

7. Vergütung

7.1 Pauschalvergütung

Die Vertragsparteien sind an die Pauschalvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Punktes 7.2.1, Vergütung von Einzelleistungen nach Maßgabe des nachfolgenden Punktes 7.2.3 und Stundenvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Punktes 7.2.4 gebunden.

7.2. Gebührenarten und Zahlungsmodi

7.2.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Homepage-Dienst die Pauschalvergütung oder den Stundensatz zu zahlen, die auf den Seiten Preise genannt sind. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 16 %. Hat der Auftraggeber die Pflege und Wartung seiner Website gewählt, hat er für den Zeitraum von mindestens 12 Monaten die angegebene Pflegegebühr im Voraus zu entrichten. Die Pflegegebühr wird erstmalig fällig zu dem Monatsbeginn, der auf das Datum des Vertragsschlusses folgt. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Homepage-Dienstes gemäß der Punkte 1. und 2. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.2.2 Pflegegebühr (Aktualisierungsservice)

Die Pflegegebühr umfasst die Leistungen des Homepage-Dienstes gemäß der Punkte 2.2, 2.2.1 und 2.2.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. 7.2.3 Mehraufwendungen Für Mehraufwendungen, die über die gemäß Punkte 1. und 2. dieses Vertrages vom Homepage-Dienst geschuldeten Leistungen hinaus gehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von z.Zt. EUR 8,90.

7.2.4 Mehrkosten durch Korrekturen

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen (Homepagepreisen) enthalten. Bei Überschreitung ist der Homepage-Dienst auch ohne expliziten Hinweis berechtigt, die entstandenen Mehrkosten nach Punkt 7.2.3 in Rechnung zu stellen.

7.3 Kappungsgrenze

Sofern in besonderen Einzelfällen eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Stundenabrechnung schriftlich vereinbart ist, verpflichtet sich der Homepage-Dienst, den Kunden zu verständigen sobald die bereits erbrachten Leistungen den Vergütungsbetrag übersteigen, der in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt wurde (Kappungsgrenze). Die Parteien müssen sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Homepage-Dienst weitere Leistungen noch erbringen soll.

7.4 Vergütungspflichtige Mehraufwendungen

Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig von der gewählten Vergütungsart (Punkte 7.2.1 bis 7.2.3) in jedem Fall Aufwendungen, die der Homepage-Dienst tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts (4.8), nach Freigabe der Basisversion (4.9) oder nach Teilabnahmen (5.2) auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden in jedem Fall mit einem Stundensatz von z.Zt. EUR 8,90 vergütet. Unabhängig von der Vergütungsart (Punkte 7.2.1 bis 7.2.3) ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Homepage-Dienst mit einem Stundensatz von EUR 8,90 zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 4.7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachgekommen ist.

7.5 Test-Design

Bereits gezahlte Aufwendungen für Test-Designs werden nach Auftragserteilung mit den anfallenden Kosten des jeweiligen Produktes verrechnet.

8. Zahlungsmodalitäten

8.1 Zahlung des Homepagepreises

Mit Erteilung eines Auftrages durch Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung über die Hälfte der Auftragssumme (Homepagepreis) fällig. Der Restbetrag plus etwaiger Vergütung durch Mehraufwendungen nach Punkt 7.2.3 werden bei Lieferung der Website fällig. Nach Fertigstellung der Website wird der Homepage-Dienst dem Auftraggeber die restliche, vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

8.2 Einzugsermächtigung

Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Homepage-Dienstes diesen zu ermächtigen, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Auftraggeber zu benennenden Kontos einzuziehen.

8.3 Abschlagszahlungen

Der Homepage-Dienst ist in Einzelfällen berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem jeweils bereits erbrachten Leistungen des Homepage-Dienst. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

8.4 Aufrechnungen

Gegen die Forderungen des Homepage-Dienstes kann der Auftraggeber nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. Zahlungsverzug

9.1 Verzugszinsen und weitere Ansprüche

Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Homepage-Dienstes, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.

9.2 Weitere Folgen des Zahlungsverzuges

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, deren Höhe 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank liegt. Sämtliche Mahn- und Inkassokosten sind zu ersetzen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Homepage-Dienst nach dem jeweiligen Vertragsabschluß bekannt werden und die begründete Zweifel an der Bonität des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit der Gesamtforderungen zur Folge. Dies betrifft auch fällige Wechselverpflichtungen. In diesem Fall ist der Homepage-Dienst berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten und für den dadurch entstandenen Schaden Ersatz zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.

9.3 Fällige Schlusszahlungen

Ist der Auftraggeber mit fälligen Schlusszahlungen im Verzug, so ist der Homepage-Dienst nach Ablauf der ersten Mahnungsfrist zunächst berechtigt, den Zugriff auf den Webspace bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren und nach Ablauf der zweiten Mahnungsfrist den Domainnamen beim NIC sowie den Vertrag zwischen Homepage-Dienst und Auftraggeber fristlos zu kündigen. Die dadurch entstandenen Kosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und ein evtl. Schadensersatz geltend gemacht werden.

9.4 Rück-Lastschriften

Für Rück-Lastschriften hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- zuzüglich der Bankgebühren und für jede Mahnung EUR 5,- zu entrichten. Nach erfolglosen Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Mängel

Für Mängel der Website haftet der Homepage-Dienst nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB).

10.2 Verantwortlichkeit für Inhalte

Der Homepage-Dienst ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Homepage-Dienst nicht verpflichtet, weder Inhalt noch Darstellung auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Für Schäden, die durch veröffentlichte Falschangaben entstehen, haftet der Homepage-Dienst grundsätzlich nicht. Dabei ist es unerheblich, wer für die Falschangabe verantwortlich ist.

10.3 Haftpflicht wegen Rechtsverstößen aus Inhalten

Sollten Dritte den Homepage-Dienst wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Homepage-Dienst von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Homepage-Dienst die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

10.4 Kardinalpflichten

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Homepage-Dienst nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Homepage-Dienst auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Homepage-Dienst gilt. Sollten trotz sorgfältiger Prüfung Viren oder ähnliches auf den vom Homepage-Dienst gelieferten Datenträgern festgestellt werden, haftet der Homepage-Dienst ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.5 Haftungsausschlüsse

Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, gilt Haftungsausschluss. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit des Web-Servers, die niemals zu 100% garantiert werden kann. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger störender Ereignisse kann der Homepage-Dienst, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche erheben kann, vom Vertrag zurücktreten.

10.6 Gewährleistungsausschluss bei Domainangelegenheiten

Der Homepage-Dienst wird bei der Beantragung und Zuteilung des Domainnamens bei einer Organisation zur Domainvergabe (NIC) als Vermittler für den Auftraggeber tätig. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Auftraggeber kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch den jeweiligen NIC bestätigt ist. Der Homepage-Dienst hat keinen Einfluß auf die Registrierung der Domainnamen. Jegliche Haftung und Gewährleistungen für die Zuteilung der bestellten Domainnamen seitens des Homepage-Dienstes ist ausgeschlossen. Wird der Homepage-Dienst beauftragt, eine bereits existierende Domain zu übernehmen oder zu übertragen, und wird dieser Wechsel durch den NIC abgelehnt, so hat der Auftraggeber die entstandenen Kosten laut Preisliste des NIC zu tragen. Durch das Beantragen des Domainwechsels hat der Homepage-Dienst seine Verpflichtung der Domainregistrierung erfüllt. Die zum Betreiben des Webspace benötigten IP-Adressen-Nummern bleiben im Besitz des NIC und dürfen jederzeit verändert werden.

10.7 Gewährleistungsausschluss bei Web-Hosting

Auftraggeber, die den Homepage-Dienst von der Pflicht entbunden haben, für den laufenden Betrieb des WWW-Servers in Kooperation mit einem geeigneten Web-Hoster zu sorgen, ist bekannt, dass jegliche Gewährleistung des Homepage-Dienst zur Funktionalität der erstellten Website entfällt, da der Homepage-Dienst den Einfluss auf die Zusatzleistungen des Web-Hosters verliert.

10.8 Browser-Inkompatibilitäten

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Seiten seiner Website nur mit Browsern angesprochen werden können, die sich weitgehend an die aktuellen HTTP-Spezifikationen halten. Zu diesen zählen zum Beispiel die Opera-Browser, der Netscape-Browser ab Version 6.0 und der Microsoft-Browser Internet-Explorer ab Version 5.5.

10.9 Formerfordernis für Änderungswünsche

Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungswünsche im Rahmen der Leistungspflichten des Homepage-Dienst nach den Punkten 2. und 3. kann keine Haftung übernommen werden.

10.10 Überlassenes Material

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt der Homepage-Dienst keine Haftung. Der Transport geht zu Lasten des Auftraggebers. Die Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist Sache des Auftraggebers.

10.11 Störungen im Internet

Der Homepage-Dienst kann entsprechend den allgemeinen Geschäftsbdingungen des Web-Hosters für Störungen innerhalb des Internets keine Haftung übernehmen. Der Homepage-Dienst übernimmt gleichsam keine Garantie dafür, dass der Webspace für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Unabhängig vom Rechtsgrund sind Haftung und Schadenersatzansprüche auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

11. Fertigstellung der Website

11.1 Verbindlichkeit des Fertigstellungstermins

Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, um den Zeitpunkt der Lieferung festzulegen, ist dieser Termin für den Homepage-Dienst nicht verbindlich,sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggeber gemäß Punkt 4. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11.2 Verlängerungen der Lieferzeit

Fertigstellungstermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

12. Kündigung

12.1 Pflege und Wartung (Aktualisierungsservice)

Der Vertrag zur Pflege und Wartung einer Website hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit zur Pflege und Wartung einer Website verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf schriftlich beim Homepage-Dienst gekündigt wird. Zur Fristwahrung genügt das Datum des Poststempels.

12.2 Web-Hosting und Webspace

Der Vertrag für das Web-Hosting hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und muss beim Homepage-Dienst unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit für das Web-Hosting verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf schriftlich beim Homepage-Dienst gekündigt wird. Zur Fristwahrung genügt das Datum des Poststempels.

12.3 Schriftformerfordernis

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

12.4 Kündigung durch den Homepage-Dienst

Der Homepage-Dienst ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß Punkt 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nachhaltig verletzt oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß Punkt 8.3 oder anderen unter Punkt 8. der allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Zahlungen nicht nachkommt.

12.5 Preiserhöhungen

Bei Preiserhöhungen von über 10 % innerhalb eines Jahres steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu.

13. Datenschutz

13.1 Nichtvertraulichkeit der Daten

Sämtliche dem Homepage-Dienst vom Auftraggeber überlassene Daten gelten als nicht vertraulich.

13.2 Speicherung personenbezogener Daten

Der Homepage-Dienst weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.

13.3 Datenübertragungen im Internet

Der Homepage-Dienst weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Hagen. Der Homepage-Dienst ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die vom Homepage-Dienst auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

14.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.